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Kein Kinderreisepass mehr ab 1. Januar 2024

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Datum: 25. Oktober, 2023
Beschreibung:

Die bisher gültigen speziellen Pässe für Kinder unter zwölf Jahren sind im Vergleich zum gewöhnlichen Reisepass nur eingeschränkt nutzbar. Zudem ist die Gültigkeit wegen europarechtlicher Vorgaben seit 01.01.2021 auf ein Jahr begrenzt. Kinderreisepässe erhalten – anders als der elektronische Standart-Reisepass – keinen Speicherchip, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt werden. Manche Länder verlangen deshalb für die Einreise zusätzlich ein Visum für das Kind (z.B. USA). Alternativen für den Kinderreisepass (beide haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von jeweils 6 Jahren): • Elektronischer Reisepass (mit Chip – bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Finderabdrücke erfasst) • Personalausweis.

Es empfiehlt sich, die Wahl des Personaldokuments für Kinder an der Nutzung bzw. am Reiseverhalten sowie am Lebensalter zu orientieren.

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