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Der Markt Reichenberg wird im Rahmen des Reichenberger Neujahrsempfangs 2024 wieder verdiente Bürgerinnen und Bürger des Marktes auszeichnen und so seinen Dank und seine Wertschätzung für ganz besonderes Engagement aussprechen.
Sie, die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Reichenberg, sind aufgerufen, Persönlichkeiten aus dem Markt vorzuschlagen, die Ihres Erachtens mit einer Auszeichnung gemäß den nachfolgend abgedruckten Richtlinien bedacht werden sollten. Bitte nennen Sie uns in Ihrem Vorschlag den Vor- und Nachnamen sowie die Wohnanschrift des/der zu Ehrenden und begründen Sie Ihren Vorschlag.
Reichen Sie Ihren Vorschlag bitte bis zum 17.11.2023 beim Markt Reichenberg, Kirchgasse 5, 97234 Reichenberg ein.
(Die "Ehrensatzung" kann im Rathaus, Zi.Nr. 6, 1. Stock, sowie auf unserer Homepage unter Bürgerservice-Ortsrecht-Satzungen eingesehen werden.)
für mindestens 12jährige Tätigkeit in der Gemeinde als:
1.1 Bürgermeister
1.2 Marktgemeinderat, Ortssprecher
sowie für
1.3 sonstige Verdienste und Anlässe
nach § 7 Ehrensatzung
für mindestens 18jährige Tätigkeit in der Gemeinde als:
2.1.1 Bürgermeister
2.1.2 Marktgemeinderat, Ortssprecher
2.1.3 Kommandant FFW
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für mindestens 20jährige Tätigkeit als:
2.2.1 ehrenamtliche Leitung einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Bücherei)
2.2.2 Vorstand örtlicher Vereine, ausgenommen Organisationen wie:
Berufsverbände, politische Parteien/Gruppierungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften
2.2.3 besonderes soziales Engagement oder soziale Leistungen (75 x Blutspenden)
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2.3 sonstige besondere Verdienste nach 6 Abs. 1 Ehrensatzung
für mindestens 24jährige Tätigkeit in der Gemeinde als:
3.1.1 Bürgermeister
3.1.2 Marktgemeinderat, Ortssprecher
3.1.3 Kommandant FFW
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für mindestens 25jährige Tätigkeit als:
3.2 besonderes soziales Engagement oder soziale Leistungen (100 x Blutspenden)
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für mindestens 30jährige Tätigkeit als:
3.3 Vorstand örtlicher Vereine, ausgenommen Organisationen wie:
Berufsverbände, politische Parteien/Gruppierungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften
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3.4 sonstige herausragende Verdienste nach § 6 Abs. 2 Ehrensatzung
Ehrungen erhalten nur Vereine mit Sitz im Markt Reichenberg oder ortsansässige Einzelsportler, auch wenn sie für einen auswärtigen Verein gestartet sind.
gemäß § 4 Ehrensatzung; durch gesonderten Beschluss des Gemeinderates
Benennung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Gebäuden:
gemäß § 5 Ehrensatzung; durch gesonderten Beschluss des Gemeinderates