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Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger des Marktes Reichenberg

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Datum: 25. Oktober, 2023
Beschreibung:

Der Markt Reichenberg wird im Rahmen des Reichenberger Neujahrsempfangs 2024 wieder verdiente Bürgerinnen und Bürger des Marktes auszeichnen und so seinen Dank  und seine Wertschätzung für ganz besonderes Engagement aussprechen.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Reichenberg, sind aufgerufen, Persönlichkeiten aus dem Markt vorzuschlagen, die Ihres Erachtens mit einer Auszeichnung gemäß den nachfolgend abgedruckten Richtlinien bedacht werden sollten. Bitte nennen Sie uns in Ihrem Vorschlag den Vor- und Nachnamen sowie die Wohnanschrift des/der zu Ehrenden und begründen Sie Ihren Vorschlag.

Reichen Sie Ihren Vorschlag bitte bis zum 17.11.2023 beim Markt Reichenberg, Kirchgasse 5, 97234 Reichenberg ein.

Richtlinien für Ehrungen

(Die "Ehrensatzung" kann im Rathaus, Zi.Nr. 6, 1. Stock, sowie auf unserer Homepage unter Bürgerservice-Ortsrecht-Satzungen eingesehen werden.)

Weinkühler:

für mindestens 12jährige Tätigkeit in der Gemeinde als:

1.1 Bürgermeister
1.2 Marktgemeinderat, Ortssprecher
sowie für
1.3 sonstige Verdienste und Anlässe
nach § 7 Ehrensatzung

Bürgermedaille Bronze:

für mindestens 18jährige Tätigkeit in der Gemeinde als:

2.1.1 Bürgermeister
2.1.2 Marktgemeinderat, Ortssprecher
2.1.3 Kommandant FFW

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für mindestens 20jährige Tätigkeit als:

2.2.1 ehrenamtliche Leitung einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Bücherei)
2.2.2 Vorstand örtlicher Vereine, ausgenommen Organisationen wie:
Berufsverbände, politische Parteien/Gruppierungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften
2.2.3 besonderes soziales Engagement oder soziale Leistungen (75 x Blutspenden)

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2.3 sonstige besondere Verdienste nach 6 Abs. 1 Ehrensatzung

Bürgermedaille Silber:

für mindestens 24jährige Tätigkeit in der Gemeinde als:

3.1.1 Bürgermeister
3.1.2 Marktgemeinderat, Ortssprecher
3.1.3 Kommandant FFW

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für mindestens 25jährige Tätigkeit als:

3.2 besonderes soziales Engagement oder soziale Leistungen (100 x Blutspenden)

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für mindestens 30jährige Tätigkeit als:

3.3 Vorstand örtlicher Vereine, ausgenommen Organisationen wie:
Berufsverbände, politische Parteien/Gruppierungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften

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3.4 sonstige herausragende Verdienste nach § 6 Abs. 2 Ehrensatzung

Gemeindliche Ehrungen in den Bereichen Sport, Kultur, Wissenschaft:

  1. Gewinn von Einzeltiteln:
  2. a) Buch/Warengutschein im Wert von 50,00 €: Bayerische Meisterschaft
  3. b) Weinkühler und Buch/Warengutschein im Wert von 100,00 €: Deutsche Meisterschaft
  4. c) Besonderer Gemeinderatsbeschluss im aktuellen Fall: Europameisterschaft, Weltmeisterschaft und Olympiateilnahme/-Sieg
  5. Gewinn von Mannschaftstiteln:
  6. a) Geldgeschenk für die Mannschaftskasse in Höhe von 200,00 €: Bayerische Meisterschaft
  7. b) Weinkühler für die Mannschaft und Geldgeschenk für die Mannschaftskasse in Höhe von 300,00 €: Deutsche

         Meisterschaft

  1. c) Besonderer Gemeinderatsbeschluss im aktuellen Fall: Europameisterschaft, Weltmeisterschaft und Olympiateilnahme/-Sieg

Voraussetzung für die gemeindlichen Ehrungen:

Ehrungen erhalten nur Vereine mit Sitz im Markt Reichenberg oder ortsansässige Einzelsportler, auch wenn sie für einen auswärtigen Verein gestartet sind.

  1. Auszeichnung besonderer Leistungen im Bereich Kultur, Wissenschaft: durch gesonderten Beschluss des Gemeinderates

Verleihung des Ehrenbürgerrechts:

gemäß § 4 Ehrensatzung; durch gesonderten Beschluss des Gemeinderates

Benennung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Gebäuden:

gemäß § 5 Ehrensatzung; durch gesonderten Beschluss des Gemeinderates

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